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Tiere seriös kaufen - Infos für Käufer auf tieranzeigen.at
Erst einmal „Herzlichen Dank”, dass du unsere Plattform ausgewählt hast, um nach einem Haustier für dich bzw. deine Familie zu suchen.
Für tieranzeigen.at hat die Sicherheit für Mensch & Tier, als auch die Einhaltung des österreichischen Tierschutzgesetzes oberste Priorität. Wir wollen dir als Käufer die höchstmögliche Sicherheit und Anzeigenqualität bieten.
Allgemeine Hinweise für sicheres Handeln
Der Anbieter eines Tieres muss uns alle gesetzlich benötigten Dokumente übermitteln, bevor er eine Anzeige bei uns aufgeben kann. Es gibt Tierkategorien, für die eine behördliche Bestätigung der Zuchtmeldung nötig ist (Bsp.: Hunde, Katzen), und andere, wo ein Identitätsnachweis ausreicht (Bsp.: Pferde, Kleintiere, Nutztiere), da diese von einer behördlichen Meldepflicht ausgenommen sind.
Die einzige Ausnahme davon stellen Privatpersonen dar, denen wir im Zuge einer Notfallvermittlung (Bsp.: Hund oder Katze kann oder darf nicht beim Besitzer bleiben) die Möglichkeit geben, ihr Tier bei uns zu vermitteln, damit dieses nicht im Tierheim landet (einmalig in Österreich, Stand:12/2021). Auch hier gibt es natürlich eine umfassende Prüfung aller gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen.
Durch unsere umfangreichen Sicherheitsvorkehrungen und Prüfmechanismen ist sichergestellt, dass die „schwarzen Schafe” auf unserer Plattform keine Chance haben! Das schätzen Haustiersuchende sehr an uns!
Mit 01.03.2021 haben wir - vor allem im Sinne des Tierwohls und dem Schutz vor unüberlegten Käufen - den Handel von über 30 Hunde & Katzenrassen verboten, die unsererseits als Qualzucht eingestuft worden sind. Solltest du Rassen wie Mops, französische Bulldogge oder Perserkatzen bei uns suchen, wirst du keine Angebote mehr von Züchtern bei uns finden - bitte kaufe sie auch nicht woanders!
2016 wurde tieranzeigen.at im Zuge der internationalen Vier Pfoten Kampagne „Tatort Internet”, mit Platz 1 von 42 getesteten Plattformen in 10 Ländern ausgezeichnet und wird auch in aktuellen Studien als „vorbildlich” und „Pionier” bezeichnet, wenn es um die Qualität von Anzeigenportalen im Tierbereich geht (Quelle: Vortrag von Nicolas Entrup/Shifting Values im Zuge des Tier&Recht-Tag 2020 der Tierschutzombudsstelle Wien, Link zur Studie auf tieranwalt.at ).
Bei jeder Tiervermittlungsanzeige von Züchtern oder Privatpersonen findest du einfache und übersichtliche Kennzeichnungen, welche dir sofort einen Überblick darüber verschaffen, ob der Inserent bei der Behörde gemeldet ist, seine Identität geprüft wurde oder er auch in einem Verein züchtet.
Hier eine Übersicht aller möglichen Kennzeichnungen:
Tieranzeigen.at möchte die Qualität der Online-Tiervermittlung auch weiter nachhaltig verbessern und neue Maßstäbe setzen.
Ich hoffe, dass wir dir hier einen guten Überblick verschaffen konnten, was uns als Vermittlungsplattform auszeichnet und wir wünschen dir viel Glück beim Finden deines neuen tierischen Mitbewohners!
Tierische Grüße,
Markus Paß
Gründer & CEO, tieranzeigen.at
Für tieranzeigen.at hat die Sicherheit für Mensch & Tier, als auch die Einhaltung des österreichischen Tierschutzgesetzes oberste Priorität. Wir wollen dir als Käufer die höchstmögliche Sicherheit und Anzeigenqualität bieten.
Allgemeine Hinweise für sicheres Handeln
Jeder Inserent der bei uns ein Tier vermittelt, wird vorab von uns geprüft!
Der Anbieter eines Tieres muss uns alle gesetzlich benötigten Dokumente übermitteln, bevor er eine Anzeige bei uns aufgeben kann. Es gibt Tierkategorien, für die eine behördliche Bestätigung der Zuchtmeldung nötig ist (Bsp.: Hunde, Katzen), und andere, wo ein Identitätsnachweis ausreicht (Bsp.: Pferde, Kleintiere, Nutztiere), da diese von einer behördlichen Meldepflicht ausgenommen sind.
Die einzige Ausnahme davon stellen Privatpersonen dar, denen wir im Zuge einer Notfallvermittlung (Bsp.: Hund oder Katze kann oder darf nicht beim Besitzer bleiben) die Möglichkeit geben, ihr Tier bei uns zu vermitteln, damit dieses nicht im Tierheim landet (einmalig in Österreich, Stand:12/2021). Auch hier gibt es natürlich eine umfassende Prüfung aller gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen.
Illegaler Welpenhandel gilt auf tieranzeigen.at seit vielen Jahren als ausgestorben!
Durch unsere umfangreichen Sicherheitsvorkehrungen und Prüfmechanismen ist sichergestellt, dass die „schwarzen Schafe” auf unserer Plattform keine Chance haben! Das schätzen Haustiersuchende sehr an uns!
Qualzuchtrassen können von Züchtern nicht mehr bei uns angeboten werden
Mit 01.03.2021 haben wir - vor allem im Sinne des Tierwohls und dem Schutz vor unüberlegten Käufen - den Handel von über 30 Hunde & Katzenrassen verboten, die unsererseits als Qualzucht eingestuft worden sind. Solltest du Rassen wie Mops, französische Bulldogge oder Perserkatzen bei uns suchen, wirst du keine Angebote mehr von Züchtern bei uns finden - bitte kaufe sie auch nicht woanders!
Besonders hervorzuheben
2016 wurde tieranzeigen.at im Zuge der internationalen Vier Pfoten Kampagne „Tatort Internet”, mit Platz 1 von 42 getesteten Plattformen in 10 Ländern ausgezeichnet und wird auch in aktuellen Studien als „vorbildlich” und „Pionier” bezeichnet, wenn es um die Qualität von Anzeigenportalen im Tierbereich geht (Quelle: Vortrag von Nicolas Entrup/Shifting Values im Zuge des Tier&Recht-Tag 2020 der Tierschutzombudsstelle Wien, Link zur Studie auf tieranwalt.at ).
Bei jeder Tiervermittlungsanzeige von Züchtern oder Privatpersonen findest du einfache und übersichtliche Kennzeichnungen, welche dir sofort einen Überblick darüber verschaffen, ob der Inserent bei der Behörde gemeldet ist, seine Identität geprüft wurde oder er auch in einem Verein züchtet.
Hier eine Übersicht aller möglichen Kennzeichnungen:
Behördlich
gemeldete Zucht
gemeldete Zucht
Der Inserent hat tieranzeigen.at eine behördiche Bestätigung seiner Zuchtmeldung übermittelt.
Gemeldet im
Agrarregister
Agrarregister
Der Inserent (landwirtschaftlicher Betrieb) hat tieranzeigen.at seine landwirtschaftliche Betriebsnummer (LFBIS) übermittelt.
Identität
Der Inserent hat tieranzeigen.at seine Identität durch Übermittlung eines amtlichen Lichtbildausweises bestätigt bzw. gilt diese automatisch als bestätigt
wenn eine "behördlich gemeldete Zucht" oder eine "Meldung im Agrarregister" vorliegt.
Verein
Der Inserent hat tieranzeigen.at einen Nachweis seiner Vereinsmitgliedschaft (Bsp.: Hundezuchtverein) übermittelt.
Ich hoffe, dass wir dir hier einen guten Überblick verschaffen konnten, was uns als Vermittlungsplattform auszeichnet und wir wünschen dir viel Glück beim Finden deines neuen tierischen Mitbewohners!
Tierische Grüße,
Markus Paß
Gründer & CEO, tieranzeigen.at