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Tiere seriös vermitteln - Infos für Verkäufer auf tieranzeigen.at
Erst einmal „Herzlichen Dank”, dass du Interesse hast, ein Tier bzw. ein Tierbedarf Produkt über unsere Plattform zu vermitteln.
Für tieranzeigen.at hat sowohl die Sicherheit für Mensch & Tier, als auch die Einhaltung des österreichischen Tierschutzgesetzes oberste Priorität. Was die Verkäufer - genauso wie die Käufer - wohl am meisten bei uns schätzen, ist die höchstmögliche Anzeigenqualität im Tiervermittlungsbereich.
Inseriert man ein Tier, welches von der behördlichen Meldepflicht ausgenommen ist, so reicht es, uns im Zuge der Anzeigenschaltung einen Identitätsnachweis zu übermitteln, da wir aus Sicherheitsgründen keine anonymen Tiervermittlungen zulassen!
Die einzige Ausnahme davon stellen Privatpersonen dar, denen wir im Zuge einer Notfallvermittlung (Bsp.: Hund oder Katze kann oder darf nicht beim Besitzer bleiben) die Möglichkeit geben, ihr Tier bei uns zu vermitteln, damit dieses nicht im Tierheim landet (einmalig in Österreich, Stand:12/2021). Auch hier gibt es natürlich eine umfassende Prüfung aller gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen.
Durch unsere umfangreichen Sicherheitsvorkehrungen und Prüfmechanismen ist sichergestellt, dass die „schwarzen Schafe” auf unserer Plattform keine Chance haben! Das schätzen Haustiersuchende sehr an uns!
Mit 01.03.2021 haben wir - vor allem im Sinne des Tierwohls und dem Schutz vor unüberlegten Käufen - den Handel von über 30 Hunde- & Katzenrassen verboten, die unsererseits als Qualzucht eingestuft worden sind. Solltest du selbst Rassen wie Mops, französische Bulldogge oder Perserkatzen züchten, besteht keine Möglichkeit mehr diese Rassen bei uns anzubieten.
2016 wurde tieranzeigen.at im Zuge der internationalen Vier Pfoten Kampagne „Tatort Internet”, mit Platz 1 von 42 getesteten Plattformen in 10 Ländern ausgezeichnet und wird auch in aktuellen Studien als „vorbildlich” und „Pionier” bezeichnet, wenn es um die Qualität von Anzeigenportalen im Tierbereich geht (Quelle: Vortrag von Nicolas Entrup/Shifting Values im Zuge des Tier&Recht-Tag 2020 der Tierschutzombudsstelle Wien, Link zur Studie auf tieranwalt.at ).
Bei jeder Tiervermittlungsanzeige von Züchtern oder Privatpersonen finden unsere Interessenten einfache und übersichtliche Kennzeichnungen, welche sofort einen Überblick darüber verschaffen, ob du als Anbieter bei der Behörde gemeldet bist, deine Identität geprüft wurde, oder auch in einem Verein züchtest. So wirst du als seriöser Inserent auf einen Blick wahrgenommen!
Hier eine Übersicht aller möglichen Kennzeichnungen:
Tieranzeigen.at möchte die Qualität der Online-Tiervermittlung auch weiter nachhaltig verbessern und neue Maßstäbe setzen.
Sofern du aktuell noch nicht bei uns registriert bist und dir Seriosität und eine höchstmögliche Anzeigenqualität sehr wichtig sind, freuen wir uns sehr, wenn du Teil von tieranzeigen.at wirst - egal ob Privatperson, Züchter, Tierheim/Verein oder Zoofachhändler!
Markus Paß
Gründer & CEO, tieranzeigen.at
Allgemeine Hinweise für sicheres Handeln
Für tieranzeigen.at hat sowohl die Sicherheit für Mensch & Tier, als auch die Einhaltung des österreichischen Tierschutzgesetzes oberste Priorität. Was die Verkäufer - genauso wie die Käufer - wohl am meisten bei uns schätzen, ist die höchstmögliche Anzeigenqualität im Tiervermittlungsbereich.
Du kannst bei uns nur dann ein Tier anbieten, wenn du alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllst und wir dies auch geprüft haben.
Nach kostenloser Registrierung und „Auswahl der gewünschten Anzeigenkategorie”, musst du zuerst alle benötigten Dokumente übermitteln, bevor du eine Anzeige aufgeben kannst. Es gibt Tierkategorien, für die eine behördliche Bestätigung der Zuchtmeldung nötig ist (Bsp.: Hunde, Katzen), und andere, wo ein Identitätsnachweis ausreicht (Bsp.: Bauernhoftiere, Kleintiere, Pferde), da diese von einer behördlichen Meldepflicht ausgenommen sind.Welche Tiere sind von der behördlichen Meldepflicht ausgenommen?
- Bauernhoftiere
- Eingeschränkt auf Geflügel, Alpakas, Lamas, Rinder, Schafe, Schalenwild, Strauße, Schweine, Ziegen
- Kleintiere
- Eingeschränkt auf Chinchillas, Gerbils, Degus, Hamster, Kaninchen, Mäuse, Meerschweinchen, Ratten
- Pferde
- Vögel
- Eingeschränkt auf Wellensittiche, Nymphensittiche, Kanarienvögel, Reisfink, Zebrafink, Japanisches Mövchen
- Wirbellose
- Zierfische
Inseriert man ein Tier, welches von der behördlichen Meldepflicht ausgenommen ist, so reicht es, uns im Zuge der Anzeigenschaltung einen Identitätsnachweis zu übermitteln, da wir aus Sicherheitsgründen keine anonymen Tiervermittlungen zulassen!
Möglichkeit einer privaten Notabgabe
Die einzige Ausnahme davon stellen Privatpersonen dar, denen wir im Zuge einer Notfallvermittlung (Bsp.: Hund oder Katze kann oder darf nicht beim Besitzer bleiben) die Möglichkeit geben, ihr Tier bei uns zu vermitteln, damit dieses nicht im Tierheim landet (einmalig in Österreich, Stand:12/2021). Auch hier gibt es natürlich eine umfassende Prüfung aller gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen.
Illegaler Welpenhandel gilt auf tieranzeigen.at seit vielen Jahren als ausgestorben!
Durch unsere umfangreichen Sicherheitsvorkehrungen und Prüfmechanismen ist sichergestellt, dass die „schwarzen Schafe” auf unserer Plattform keine Chance haben! Das schätzen Haustiersuchende sehr an uns!
Qualzuchtrassen können bei uns nicht mehr angeboten werden
Mit 01.03.2021 haben wir - vor allem im Sinne des Tierwohls und dem Schutz vor unüberlegten Käufen - den Handel von über 30 Hunde- & Katzenrassen verboten, die unsererseits als Qualzucht eingestuft worden sind. Solltest du selbst Rassen wie Mops, französische Bulldogge oder Perserkatzen züchten, besteht keine Möglichkeit mehr diese Rassen bei uns anzubieten.
Besonders hervorzuheben
2016 wurde tieranzeigen.at im Zuge der internationalen Vier Pfoten Kampagne „Tatort Internet”, mit Platz 1 von 42 getesteten Plattformen in 10 Ländern ausgezeichnet und wird auch in aktuellen Studien als „vorbildlich” und „Pionier” bezeichnet, wenn es um die Qualität von Anzeigenportalen im Tierbereich geht (Quelle: Vortrag von Nicolas Entrup/Shifting Values im Zuge des Tier&Recht-Tag 2020 der Tierschutzombudsstelle Wien, Link zur Studie auf tieranwalt.at ).
Bei jeder Tiervermittlungsanzeige von Züchtern oder Privatpersonen finden unsere Interessenten einfache und übersichtliche Kennzeichnungen, welche sofort einen Überblick darüber verschaffen, ob du als Anbieter bei der Behörde gemeldet bist, deine Identität geprüft wurde, oder auch in einem Verein züchtest. So wirst du als seriöser Inserent auf einen Blick wahrgenommen!
Hier eine Übersicht aller möglichen Kennzeichnungen:
Behördlich
gemeldete Zucht
gemeldete Zucht
Der Inserent hat tieranzeigen.at eine behördiche Bestätigung seiner Zuchtmeldung übermittelt.
Gemeldet im
Agrarregister
Agrarregister
Der Inserent (landwirtschaftlicher Betrieb) hat tieranzeigen.at seine landwirtschaftliche Betriebsnummer (LFBIS) übermittelt.
Identität
Der Inserent hat tieranzeigen.at seine Identität durch Übermittlung eines amtlichen Lichtbildausweises bestätigt bzw. gilt diese automatisch als bestätigt
wenn eine "behördlich gemeldete Zucht" oder eine "Meldung im Agrarregister" vorliegt.
Verein
Der Inserent hat tieranzeigen.at einen Nachweis seiner Vereinsmitgliedschaft (Bsp.: Hundezuchtverein) übermittelt.
Sofern du aktuell noch nicht bei uns registriert bist und dir Seriosität und eine höchstmögliche Anzeigenqualität sehr wichtig sind, freuen wir uns sehr, wenn du Teil von tieranzeigen.at wirst - egal ob Privatperson, Züchter, Tierheim/Verein oder Zoofachhändler!
Registrierung für Private, Züchter & Dienstleister
Registrierung für Tierheime/Vereine
Registrierung für Zoofachhändler
Tierische Grüße,Registrierung für Tierheime/Vereine
Registrierung für Zoofachhändler
Markus Paß
Gründer & CEO, tieranzeigen.at
Allgemeine Hinweise für sicheres Handeln