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Tiere seriös vermitteln - Infos für Verkäufer auf tieranzeigen.at
Erst einmal „Herzlichen Dank”, dass du Interesse hast, ein Tier bzw. ein Tierbedarfsprodukt über unsere Plattform zu vermitteln.
Für tieranzeigen.at haben sowohl die Sicherheit für Mensch & Tier, als auch die Einhaltung des österreichischen Tierschutzgesetzes oberste Priorität. Was die Verkäufer - genauso wie die Käufer - wohl am meisten bei uns schätzen, ist die höchstmögliche Anzeigenqualität im Tiervermittlungsbereich.
Wenn ein Tier vermittelt wird, das von der behördlichen Zucht-Meldepflicht ausgenommen ist, so reicht es aus, im Zuge der Anzeigenschaltung einen Identitätsnachweis zu übermitteln, da wir aus Sicherheitsgründen keine anonymen Tiervermittlungen zulassen.
Die einzige Ausnahme stellen Privatpersonen dar, denen wir im Rahmen einer Notfallvermittlung (z. B. wenn ein Hund oder eine Katze nicht beim Besitzer bleiben kann oder darf) die Möglichkeit geben, ihr Tier über uns zu vermitteln, damit es nicht im Tierheim landet (einmalig in Österreich, Stand:12/2021). Auch hier erfolgt selbstverständlich eine umfassende Prüfung aller gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen.
Durch unsere umfangreichen Sicherheitsvorkehrungen und Prüfmechanismen ist sichergestellt, dass „schwarzen Schafe” auf unserer Plattform keine Chance haben. Das schätzen Haustiersuchende sehr an uns.
Seit dem 01.03.2021 haben wir - insbesondere im Sinne des Tierwohls und zum Schutz vor unüberlegten Käufen - den Handel mit über 30 Hunde- & Katzenrassen verboten, die von uns als Qualzucht eingestuft wurden. Solltest du selbst Rassen wie Mops, Französische Bulldogge oder Perserkatze züchten, besteht keine Möglichkeit mehr, diese Rassen bei uns anzubieten.
Im Jahr 2016 wurde tieranzeigen.at im Zuge der internationalen Vier Pfoten Kampagne „Tatort Internet”, mit Platz 1 von 42 getesteten Plattformen in 10 Ländern ausgezeichnet. Auch in aktuellen Studien wird die Plattform als „vorbildlich” und „Pionier” bezeichnet, wenn es um die Qualität von Anzeigenportalen im Tierbereich geht (Quelle: Vortrag von Nicolas Entrup/Shifting Values im Zuge des Tier&Recht-Tags 2020 der Tierschutzombudsstelle Wien, Link zur Studie auf tieranwalt.at ).
Bei jeder Tiervermittlungsanzeige – ob von Züchtern oder Privatpersonen – finden Interessenten einfache und übersichtliche Kennzeichnungen, die sofort zeigen, ob der Anbieter behördlich gemeldet ist, seine Identität geprüft wurde oder ob er einem Verein angehört. So wirst du als seriöser Inserent auf einen Blick wahrgenommen.
Hier eine Übersicht aller möglichen Kennzeichnungen:
Tieranzeigen.at möchte die Qualität der Online-Tiervermittlung weiterhin nachhaltig verbessern und neue Maßstäbe setzen.
Solltest du aktuell noch nicht bei uns registriert sein und dir Seriosität sowie eine höchstmögliche Anzeigenqualität wichtig sein, freuen wir uns sehr, wenn du Teil von tieranzeigen.at wirst – egal ob Privatperson, Züchter, Tierheim/Verein oder Zoofachhändler.
Markus Paß
Gründer & CEO, tieranzeigen.at
Allgemeine Hinweise für sicheres Handeln
Für tieranzeigen.at haben sowohl die Sicherheit für Mensch & Tier, als auch die Einhaltung des österreichischen Tierschutzgesetzes oberste Priorität. Was die Verkäufer - genauso wie die Käufer - wohl am meisten bei uns schätzen, ist die höchstmögliche Anzeigenqualität im Tiervermittlungsbereich.
Du kannst bei uns nur dann ein Tier anbieten, wenn du alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllst und wir dies auch geprüft haben.
Nach kostenloser Registrierung und Auswahl der gewünschten Anzeigenkategorie musst du zuerst alle erforderlichen Dokumente übermitteln, bevor du eine Anzeige aufgeben kannst. Es gibt Tierkategorien, für die eine behördliche Bestätigung der Zuchtmeldung notwendig ist (z. B. Hunde, Katzen), und andere, bei denen ein Identitätsnachweis ausreicht (z. B. Bauernhoftiere, Kleintiere, Pferde), da diese von einer behördlichen Zucht-Meldepflicht ausgenommen sind.Welche Tiere sind von der behördlichen Zucht-Meldepflicht ausgenommen?
- Bauernhoftiere
- Eingeschränkt auf Geflügel, Alpakas, Lamas, Rinder, Schafe, Schalenwild, Strauße, Schweine, Ziegen
- Kleintiere
- Eingeschränkt auf Chinchillas, Gerbils, Degus, Hamster, Kaninchen, Mäuse, Meerschweinchen, Ratten
- Pferde
- Vögel
- Eingeschränkt auf Wellensittiche, Nymphensittiche, Kanarienvögel, Reisfink, Zebrafink, Japanisches Mövchen
- Wirbellose
- Zierfische
Wenn ein Tier vermittelt wird, das von der behördlichen Zucht-Meldepflicht ausgenommen ist, so reicht es aus, im Zuge der Anzeigenschaltung einen Identitätsnachweis zu übermitteln, da wir aus Sicherheitsgründen keine anonymen Tiervermittlungen zulassen.
Möglichkeit einer privaten Notabgabe
Die einzige Ausnahme stellen Privatpersonen dar, denen wir im Rahmen einer Notfallvermittlung (z. B. wenn ein Hund oder eine Katze nicht beim Besitzer bleiben kann oder darf) die Möglichkeit geben, ihr Tier über uns zu vermitteln, damit es nicht im Tierheim landet (einmalig in Österreich, Stand:12/2021). Auch hier erfolgt selbstverständlich eine umfassende Prüfung aller gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen.
Illegaler Welpenhandel gilt auf tieranzeigen.at seit vielen Jahren als ausgestorben!
Durch unsere umfangreichen Sicherheitsvorkehrungen und Prüfmechanismen ist sichergestellt, dass „schwarzen Schafe” auf unserer Plattform keine Chance haben. Das schätzen Haustiersuchende sehr an uns.
Qualzuchtrassen können bei uns nicht mehr angeboten werden
Seit dem 01.03.2021 haben wir - insbesondere im Sinne des Tierwohls und zum Schutz vor unüberlegten Käufen - den Handel mit über 30 Hunde- & Katzenrassen verboten, die von uns als Qualzucht eingestuft wurden. Solltest du selbst Rassen wie Mops, Französische Bulldogge oder Perserkatze züchten, besteht keine Möglichkeit mehr, diese Rassen bei uns anzubieten.
Besonders hervorzuheben
Im Jahr 2016 wurde tieranzeigen.at im Zuge der internationalen Vier Pfoten Kampagne „Tatort Internet”, mit Platz 1 von 42 getesteten Plattformen in 10 Ländern ausgezeichnet. Auch in aktuellen Studien wird die Plattform als „vorbildlich” und „Pionier” bezeichnet, wenn es um die Qualität von Anzeigenportalen im Tierbereich geht (Quelle: Vortrag von Nicolas Entrup/Shifting Values im Zuge des Tier&Recht-Tags 2020 der Tierschutzombudsstelle Wien, Link zur Studie auf tieranwalt.at ).
Bei jeder Tiervermittlungsanzeige – ob von Züchtern oder Privatpersonen – finden Interessenten einfache und übersichtliche Kennzeichnungen, die sofort zeigen, ob der Anbieter behördlich gemeldet ist, seine Identität geprüft wurde oder ob er einem Verein angehört. So wirst du als seriöser Inserent auf einen Blick wahrgenommen.
Hier eine Übersicht aller möglichen Kennzeichnungen:
Behördlich
gemeldete Zucht
gemeldete Zucht
Der Inserent hat tieranzeigen.at eine behördiche Bestätigung seiner Zuchtmeldung übermittelt.
Gemeldet im
Agrarregister
Agrarregister
Der Inserent (landwirtschaftlicher Betrieb) hat tieranzeigen.at seine landwirtschaftliche Betriebsnummer (LFBIS) übermittelt.
Identität
Der Inserent hat tieranzeigen.at seine Identität durch Übermittlung eines amtlichen Lichtbildausweises bestätigt bzw. gilt diese automatisch als bestätigt
wenn eine "behördlich gemeldete Zucht" oder eine "Meldung im Agrarregister" vorliegt.
Verein
Der Inserent hat tieranzeigen.at einen Nachweis seiner Vereinsmitgliedschaft (Bsp.: Hundezuchtverein) übermittelt.
Private Notfallabgabe
Es handelt sich um eine private Notfallabgabe gemäß § 8a Tierschutzgesetz (Österreich). Alle Infos dazu gibt´s hier!
Solltest du aktuell noch nicht bei uns registriert sein und dir Seriosität sowie eine höchstmögliche Anzeigenqualität wichtig sein, freuen wir uns sehr, wenn du Teil von tieranzeigen.at wirst – egal ob Privatperson, Züchter, Tierheim/Verein oder Zoofachhändler.
Registrierung für Private und Züchter
Registrierung für Tierheime/Vereine
Registrierung für Zoofachhändler
Tierische Grüße,Registrierung für Tierheime/Vereine
Registrierung für Zoofachhändler
Markus Paß
Gründer & CEO, tieranzeigen.at
Allgemeine Hinweise für sicheres Handeln