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Wichtige Infos vor dem Reptilienkauf

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Wichtige Infos vor dem Reptilienkauf

In der Terraristik sind sehr viele Reptilienarten international geschützt. Um Ihr Überleben zu sichern, wird der Handel mit Ihnen gesetzlich reguliert. Dies erfolgt durch das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) und entsprechenden EU Verordnungen.

Je nach Gefährdungsgrad werden in der Terraristik die Arten in unterschiedlich strengen Schutzkategorien, den Anhängen I, II, oder III gelistet.

Zum besseren Verständnis

CITES hat die Anhänge I, II und III. Innerhalb der EU werden diese großteils übernommen und analog dazu werden die Arten in A, B und C eingeteilt. Es gibt aber einige Ausnahmen, wie zum Beispiel die Europäischen Landschildkröten (Griechische Landschildkröte, Maurische Landschildkröte und Breitrandschildkröte), die bei CITES im Anhang II sind, in der EU aber in Anhang A.

In der EU gibt es noch den Anhang D bei der EU Verordnung 338/97. Darin sind Arten gelistet, bei denen die gehandelten Mengen überwacht werden. In ihr sind auch einige Reptilien- und Amphibienarten gelistet.

CITES Anhang I, EU Anhang A - Besonders strenger Schutz/CITES Papiere unbedingt erforderlich!

Besonders stark gefährdete Arten stehen in Anhang A der EU-Verordnung. Diese sind akut vom Aussterben bedroht, so dass der kommerzielle Handel verboten ist. Nur in speziellen Fällen werden Ausnahmen von diesem Handelsverbot erteilt, z.B. für Nachzuchten. Für den Terraristik Handel mit nachgezüchteten Anhang I-Tieren braucht man CITES-Dokumente, die Tiere müssen mit Transpondern markiert oder durch Fotodokumentation individuell unterscheidbar sein.
Im Anhang I findet sich zum Beispiel die griechische Landschildkröte (Testudo hermanni), der helle Tigerpython (Python molurus) oder auch die nördliche Madagaskarboa (Acrantophis madagascariensis) bzw. südliche Madagaskarboa (Acrantophis dumerili).

CITES Anhang II, EU Anhang B - Kontrollierter Handel/Herkunftsnachweis (Rechnung) erforderlich!

Die meisten geschützten Reptilien in der Terraristik stehen im Anhang II des Washingtoner Artenschutzabkommens bzw. Anhang B der EU. Sie sind nicht unmittelbar vom Aussterben bedroht. Um eine Gefährdung durch Handel zu vermeiden, wird dieser international reguliert. Man braucht daher für den Kauf in der EU, Herkunftsnachweise (Rechnungen).

Meldepflicht von Reptilien in Österreich

Für alle Reptilien gelten die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes. In Österreich sind alle Reptilien meldepflichtig! Tierhalter müssen die Haltung innerhalb von 14 Tagen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. MA60 für Wien) anmelden. Ebenso ist zu beachten, dass je nach Bundesland auch die Haltung potentiell gefährlicher Tiere untersagt sein kann.

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