Private Notfallvermittlung von Haustieren

Urlaub mit Hund: Einreise-, Impfbestimmungen & mehr


1120 0


Planst du einen Urlaub mit deinem Hund? Alle Informationen zum Reisen mit Auto, Flugzeug, oder der Bahn findest du hier auf tieranzeigen.at. Für die meisten Hundehalter ist der Hund ein vollwertiges Familienmitglied. Da ist es selbstverständlich, dass der beste Freund des Menschen im Urlaub mit auf Reisen geht. Im Urlaub können Mensch und Hund endlich viel Zeit miteinander verbringen. Die Beschäftigungsmöglichkeiten sind vielfältig, vom Besuch eines Hundestrandes bis hin zur Hundebetreuung in der Urlaubsunterkunft, ist alles möglich.

Urlaub mit Hund

Wo bekomme ich Informationen zu den Reisebestimmungen?


Bevor du mit deiner Familie und deinem vierbeinigen Liebling jedoch die schönste Zeit des Jahres genießen kannst, musst du einige Sicherheits- und Einreisebestimmungen (ÖAMTC) beachten. Zu den wichtigsten Reisebestimmungen gehören der EU-Heimtierausweis (für alle EU und Nicht-EU Länder), die Leinen- und Maulkorbpflicht, sowie verschiedene Impfungen (Bsp.: Tollwutimpfung), die im Impfausweis bzw. Gesundheitszeugnis dokumentiert werden. Wenn du diese Vorschriften berücksichtigst, kannst du mit deinem Hund sorglos in den Urlaub fahren. Je ausführlicher du dich mit diesem Thema auseinandersetzt, desto besser, denn trotz der weitreichenden EU-Bestimmungen kann es zu unterschiedlichen Gesetzesauslegungen in den Ländern kommen. Am sichersten ist es, die Vorschriften der einzelnen Länder in der jeweiligen Botschaft zu erfragen.


Ungefähr 3 Monate bevor du deine Autofahrt, Flugreise, Bahnreise oder Schiffsreise antrittst, solltest du den Impfstatus deines Hundes überprüfen. Falls dieser nicht mehr auf dem aktuellen Stand sein sollte, bleibt dir noch ausreichend Zeit, die geforderten Impfungen durch deinen Tierarzt vornehmen zu lassen. Hunde, die jünger als drei Monate sind, werden normalerweise nicht geimpft, weil sie noch zu jung sind. Beachte jedoch, dass die meisten Länder die Einreise von nicht geimpften Tieren grundsätzlich verbieten. Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Geldstrafen, bzw. der Entzug des entsprechenden Tieres. Sollte eine Impfung aufgrund medizinischer Indikationen nicht möglich sein, kümmere dich rechtzeitig vor Reiseantritt um eine sichere und schöne Unterbringung deines Hundes (Stichwort: Tierpension).

Wie sehen die Impfbestimmungen genau aus?


Die EU-Verordnung Nr. 576/2013 schreibt bestimmte Impfmaßnahmen vor, um die Einschleppung und Verbreitung von Tollwut und anderen Krankheiten zu verhindern. Hinzu kommen nationale Sonderregelungen von Nicht-EU-Ländern. Der Heimtierausweis ist zwingend mitzuführen, denn er bezeugt, dass eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Hundes im Einklang mit den EU-Bestimmungen vorgenommen wurde.

Hunde Impfungen für Ausland

Weitere Impfungen werden ebenso in diesem Heimtierausweis eingetragen. Dieser muss deinem Hund eindeutig zuzuordnen sein - entweder via Mikrochip oder durch eine gut lesbare Tätowierung. Die Tätowierung ist allerdings nur für Hunde gestattet, die vor dem 3. Juli 2011 gekennzeichnet wurden.

Wichtiger Hinweis bezgl. der Einreise in Länder wie Moldau, Liechtenstein, Russland, Türkei und Weißrussland. Hier darf die letzte Tollwutimpfung bei Einreise maximal 6 bzw. 12 Monate - je nach Land - her sein. Bitte vorab genau informieren!

Wichtiger Hinweis bezgl. der Einreise in Länder wie Albanien, Montenegro, Serbien und Ukraine bzw. der Rückreise aus diesen Ländern sowie dem Kosovo, Nordafrika, Moldau oder Türkei. Hier ist für die Einreise/Rückreise ein positives Ergebnis eines Tollwut-Antikörper Tests verpflichtend erforderlich. Das einzig anerkannte Labor in Österreich, welches einen solchen Bluttest durchführen kann, ist das Institut für veterinärmedizinische Untersuchungen Mödling (AGES).

Viele Hundehalter sind sich dahingehend unsicher, welche Impfungen vorgenommen werden müssen und welche nicht. In dieser Hinsicht kommen dir häufig die Begriffe Pflichtimpfung und Wahlimpfung unter. Allerdings ist insbesondere der Begriff Pflichtimpfung etwas unglücklich gewählt, da es außer der Immunisierung gegen Tollwut keine Pflichtimpfungen gibt. Es gibt jedoch einige Erreger, gegen die Hunde generell geimpft werden sollten, und zwar nicht nur im Fall einer Ferienreise. Hepatitis, Staupe, Parvovirose und Leptospirose sind Erreger, an denen dein Hund auch in Österreich erkranken kann. Sie werden zu den Pflichtimpfungen gezählt, obwohl sie nicht verpflichtend, sondern lediglich zu empfehlen sind. Borreliose und Zwingerhusten sind dagegen Impfungen, die in Abhängigkeit von Konstitution und Alter des Hundes vorgenommen werden. Diese Impfungen und der Umgang damit sind in der Leitlinie zur Impfung von Kleintieren (Österreichische Tierärztekammer) der Ständigen Impfkommission nachzulesen.


Wenn du eine Urlaubsreise mit deinem Hund unternimmst, solltest du die zuvor aufgezählten Impfungen vornehmen lassen, denn so bist du auf der sicheren Seite - auch in den Ländern, die strengere Impfbestimmungen haben. Bevor diese Impfungen vorgenommen werden können, musst du sicherstellen, dass dein Hund gesund, sowie innerlich und äußerlich frei von Parasiten ist. Auch die Entwurmung muss bereits erfolgt sein. Generell gilt der Grundsatz, "soviel wie nötig, so wenig wie möglich" - denn nicht alle Impfungen sind in jedem Land vorgeschrieben oder notwendig. In deinem Urlaubsland können Zecken und Insekten heimisch sein, die es bei dir Zuhause nicht gibt. Daher informiere dich über die Gegebenheiten an deinem Urlaubsziel, um zu erfahren, welche Parasiten und Krankheiten dort aktiv sind. Auf diese Weise kannst du deinen Hund zielgerichtet impfen lassen und vermeidest so zu starke Impfbelastungen. Neben den Internetseiten der Landesbotschaften kann dir auch dein Tierarzt die notwendigen Informationen zum optimalen Schutz deines Hundes geben. Zu den gängigen Sicherheitsmaßnahmen gehört ferner die Bandwurm Behandlung.

In den Ländern Finnland, Großbritannien, Irland, Nordirland, Malta, Monenegro und Norwegen ist die Bandwurm Behandlung, zusätzlich zum EU-Heimtierausweis und zum Chip, verpflichtend. Eine Durchführung muss im Regelfall 1 bis 5 Tage vor der Einreise erfolgen. Bitte vorab genau informieren!

Gibt es Länder, in denen die Einfuhr von Listenhunden verboten ist?


Nicht nur im Fall von Listenhunden musst du die Hundeverordnung beachten, denn auch andere Hunderassen können unter diese Bestimmungen fallen. Prüfe, ob dein Hund in die Kategorie der sogenannten Listenhunde gehört. Umgangssprachlich werden die betreffenden Rassen unter dem Begriff Listenhunde zusammengefasst, von denen eine rassespezifische Gefährdung für Mensch und Umwelt ausgehen kann. Zu diesen Listenhunden gehören die meisten Bullterrier-Rassen und große Hunde wie Rottweiler und Mastiff. Besonders rigoros sind die Vorschriften in Dänemark. Hier ist das Einführen der sogenannten Anlagehunde grundsätzlich verboten. Bei Zuwiderhandlung droht die behördliche Beschlagnahme und Tötung des entsprechenden Hundes. In den meisten Ländern besteht eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht. Diese solltest du unbedingt befolgen, damit unangenehme Vorfälle wie Bisswunden oder Autounfälle deinen Urlaub nicht trüben.

Bitte unbedingt vor Antritt einer Reise in Erfahrung bringen, für welche Rassen es in deinem Zielland Einfuhrverbote oder Registrierungspflichten gibt!

Gibt es noch weitere wichtige Dinge, über die ich mir Gedanken machen muss?


Ist dein Liebling eine Hündin, ist es ratsam, auszurechnen, wann sich die nächste Läufigkeit einstellt. Während der Ferien kann eine Läufigkeit zu viel Stress führen. In den südlichen Ländern gibt es zahlreiche herrenlose Rüden, die deiner Hündin zusetzen und Krankheiten übertragen können. Frage deinen Tierarzt, ob eine hormonelle Behandlung möglich ist. Vielleicht solltest du auch über eine Kastration nachdenken. Wenn es die Reiseumstände erlauben, nimm möglichst viel Futter von Zuhause mit, an das dein Hund gewöhnt ist, denn eine Futterumstellung am Urlaubsort kann zu Verdauungsproblemen führen.


Ist eine Futterumstellung vor Ort dennoch erforderlich, gewöhne deinen Hund mit kleinen Portionen an das neue Futter. Viele Hunde reagieren mit vermindertem Appetit während der Ferienreise. Dieser Umstand kann auf das ungewohnt warme Klima zurückzuführen sein, aber auch auf die sogenannte Reisekrankheit. Eine Reise mit dem Auto oder anderen Transportmitteln ist für manche Hunde mit viel Stress und Nervosität verbunden. Solange dein Hund sein Fressen nicht grundsätzlich verweigert oder einen hohen Gewichtsverlust erleidet, besteht kein Anlass zur Sorge. Viele Restaurants und Raststellen sind sehr hundefreundlich eingestellt und bieten öffentlich zugängliche Trinknäpfe an. So nett dieses Service auch gemeint ist, solltest du diese Näpfe vermeiden, denn es besteht Ansteckungsgefahr durch kranke Hunde.
Zuletzt geändert am/um: 26.01.2023 um 11:39

Alle Inhalte auf dieser Webseite (Text, Fotos, Videos) sind urheberrechtlich geschützt und dürfen weder kopiert,
noch in jeglicher anderer Form verwendet werden.

Foto Copyrights:
Foto 1, 2: Javier brosch - stock.adobe.com

Informationen

Alle Infos für Käufer
Alle Infos für Verkäufer
PREMIUM Infos
Hilfe
Sicherheitshinweise
Allgem. GeschäftsbedingungenAllgem. Geschäftsbed.
Datenschutzerklärung
DatenschutzeinstellungenDatenschutzeinst.
Werbung buchen
Impressum
Social Media

Facebook
Instagram