Jährlich werden in Österreich, vor allem in ländlichen Gebieten, nach wie vor unzählige
Katzen gleich nach der Geburt getötet. Die, die am Leben bleiben dürfen, sind medizinisch unversorgt und sterben oft an Krankheiten wie Katzenschnupfen oder Katzenseuche. Dazu gibt es leider auch viele unbelehrbare „Vermehrer“, die unkontrolliert mit ihren Stubentigern züchten und so das Katzenleid ins Bodenlose treiben. Viele diese Tiere können nicht vermittelt werden, und treiben
Tierheime an den Rand ihrer Kapazität. Immer öfter werden auch unerwünschte Jungkatzen einfach ihrem Schicksal überlassen, sodass die Zahl herrenloser, streunender Katzen stetig im Steigen ist.
Aus diesem Grund haben wir den Verein „SOS Katze“ ins Leben gerufen. Ein Großteil der Arbeit, die unsere ausschließlich ehrenamtlichen MitarbeiterInnen leisten, besteht unter anderem aus der Rettung unerwünschter
Katzenbabys und dem Einfangen und Kastrieren wildlebender Streunerkatzen.
An dieser Stelle möchten wir auch ausdrücklich auf die seit 1.1.2005 bestehende Kastrationspflicht aufmerksam machen:
„Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind diese von einem Tierarzt kastrieren zu lassen. Davon ausgenommen sind Tiere, die zur kontrollierten Zucht verwendet werden oder in bäuerlicher Haltung leben (Punkt 2 Abs. 10, Anlage 1 der 2. Tierhaltungsverordnung, BGBl II Nr. 486/2004 i.d.g.F.).“
Hinweis:
Der (§ 6 Tierschutzgesetz i.V.m. § 38 Abs. 1 Tierschutzgesetz besagt, dass die Tötung eines Tieres ohne vernünftigen Grund verboten ist und mit hohen Geldstrafen geahndet wird.
Eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit vom 18.3.2009 besagt weiters, dass auch Landwirte dazu verpflichet sind, ihre eigenen Katzen kastrieren zu lassen. Einzige Ausnahme der Kastrationspflicht in bäuerlicher Haltung sind Streuner und wildlebende Katzen, die sich rund um den Bauernhof aufhalten.