LEITFADEN: WIRBELLOSE VERMITTLUNG AUF TIERANZEIGEN.AT
Wer darf Wirbellose auf tieranzeigen.at anbieten & was benötigen wir von dir?
Ich HABE EINE behördlich gemeldete Zucht
Was benötigt tieranzeigen von dir?
- Behördliche Zuchtbestätigung der Bezirkshauptmannschaft bzw. MA60 (für Wien)
- Bitte im Zuge der Anzeigenschaltung (ist dort genau erklärt) an uns schicken
Ich HABE KEINE behördlich gemeldete Zucht
Wirbellose sind von der behördlichen Meldepflicht ausgenommen *1
- Voraussetzungen:
Der Verkauf erfolgt nicht regelmäßig & nicht mit Gewinn
- Einen gültigen „Identitätsnachweis“ (Reisepass, Führerschein oder Personalausweis - ausgestellt von einer österreichischen Behörde)
- Bitte im Zuge der Anzeigenschaltung (ist dort genau erklärt) an uns schicken
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♥ Gesetzeskonforme Tiervermittlung! ♥ Sicherheit für Mensch & Tier!
*1 Österreichisches Tierschutzgesetz §3 Abs.2
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Zuletzt geändert am/um: 06.12.2021 um 15:15
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