LEITFADEN: KLEINTIER VERMITTLUNG AUF TIERANZEIGEN.AT
Wer darf Kleintiere auf tieranzeigen.at anbieten & was benötigen wir von dir?

Ich HABE EINE behördlich gemeldete Zucht

Was benötigt tieranzeigen von dir?
- Behördliche Zuchtbestätigung der Bezirkshauptmannschaft bzw. MA60 (für Wien)
- Bitte im Zuge der Anzeigenschaltung (ist dort genau erklärt) an uns schicken
Ich HABE KEINE behördlich gemeldete Zucht

Kleintierarten die von der behördlichen Meldepflicht ausgenommen sind
- Chinchillas, Degus, Hamster, Kaninchen, Mäuse, Meerschweinchen, Ratten *1
Voraussetzungen:- Der Verkauf erfolgt nicht regelmäßig & nicht mit Gewinn
- Einen gültigen „Identitätsnachweis“ (Reisepass, Führerschein oder Personalausweis - ausgestellt von einer österreichischen Behörde)
- Eine „eidesstattliche Erklärung“ (steht bei Auswahl der Anzeigenkategorie zum Download zu Verfügung) und einen gültigen „Identitätsnachweis“ (Reisepass, Führerschein oder Personalausweis - ausgestellt von einer österreichischen Behörde) und 2 Fotos „individueller Körpermerkmale“ zur eindeutigen Identifizierung des Tieres (wenn es nicht gechipt ist)
Voraussetzungen:- Das Tier (Bsp.: Frettchen oder Hörnchen) kann oder darf nicht bei dir bleiben
- Das Tier ist älter als 6 Monate
- Frettchen muss gechipt sein
- Bitte im Zuge der Anzeigenschaltung (ist dort genau erklärt) an uns schicken
- 36,00 Euro inkl. MwSt. (für ein einzelnes Tier)
- 90 Tage Laufzeit, beliebig oft und kostenlos verlängerbar!
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♥ Für Tierheime und Tierschutzvereine generell kostenlosseit 2007!
♥ Gesetzeskonforme Tiervermittlung! ♥ Sicherheit für Mensch & Tier!
*1 https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2016_II_70/BGBLA_2016_II_70.html
Weitere Leitfäden anderer Tierbereiche:
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Zuletzt geändert am/um: 09.09.2023 um 11:07
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