Damit eine Privatperson (also kein behördlich gemeldeter Züchter) seinen Hund aufgrund einer Notlage vermitteln darf, muss der Hund u.a. seit mindestens 16 Wochen in der österr. Heimtierdatenbank gemeldet sein.
Viele Hundebesitzer, bei denen der Hund nicht bleiben kann oder darf, wundern sich nicht selten darüber, warum ihr Hund in der Heimtierdatenbank nicht zu finden ist.
Info dazu: Ein vom Tierarzt gechippter Hund bzw. ein bereits gechippter und bei einer privaten Datenbank registrierter Hund ist NICHT automatisch in der Heimtierdatenbank registriert.

Die traurige Konsequenz daraus?
Ein "öffentliches Anbieten" im Zuge einer privaten Notfallabgabe, wie bei uns auf Tieranzeigen.at, ist deswegen nicht möglich und man darf seinen Hund nur noch via Mundpropaganda oder z.B. über einen Aushang in der Tierarztpraxis vermitteln. Da die Vermittlungschancen dadurch geringer sind, bleibt oft nur noch der Weg ins Tierheim als letzte Option übrig. Wir als Plattform wollen dies mit unserer gesetzeskonformen Lösung verhindern - und du sicher auch!
Gibt es Strafbestimmungen?
Ja. Wer seinen Hund nicht in der Heimtierdatenbank meldet, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist gemäß §38 des österr. Tierschutzgesetzes mit einer Geldstrafe bis zu 3750 EUR (im Wiederholungsfall bis zu 7500 EUR) zu bestrafen.
Unsere Bitte an alle Hundebesitzer:
Prüfe unter https://heimtierdatenbank.ehealth.gv.at/ ob dein Hund bzw. deine Hunde dort zu finden sind. Ist dies nicht der Fall, findest du unter folgendem Link alle Registrierungsmöglichkeiten.
Selbst vermitteln auf Tieranzeigen.at ist definitiv besser als nur noch die Option des Tierheims zu haben!
Häufig gesucht: Hund abgeben, Katze abgeben
Viele Hundebesitzer, bei denen der Hund nicht bleiben kann oder darf, wundern sich nicht selten darüber, warum ihr Hund in der Heimtierdatenbank nicht zu finden ist.
Info dazu: Ein vom Tierarzt gechippter Hund bzw. ein bereits gechippter und bei einer privaten Datenbank registrierter Hund ist NICHT automatisch in der Heimtierdatenbank registriert.

Die mögliche Folge eines fehlenden Eintrags in der Heimtierdatenbank...
Die traurige Konsequenz daraus?
Ein "öffentliches Anbieten" im Zuge einer privaten Notfallabgabe, wie bei uns auf Tieranzeigen.at, ist deswegen nicht möglich und man darf seinen Hund nur noch via Mundpropaganda oder z.B. über einen Aushang in der Tierarztpraxis vermitteln. Da die Vermittlungschancen dadurch geringer sind, bleibt oft nur noch der Weg ins Tierheim als letzte Option übrig. Wir als Plattform wollen dies mit unserer gesetzeskonformen Lösung verhindern - und du sicher auch!
Gibt es Strafbestimmungen?
Ja. Wer seinen Hund nicht in der Heimtierdatenbank meldet, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist gemäß §38 des österr. Tierschutzgesetzes mit einer Geldstrafe bis zu 3750 EUR (im Wiederholungsfall bis zu 7500 EUR) zu bestrafen.
Unsere Bitte an alle Hundebesitzer:
Prüfe unter https://heimtierdatenbank.ehealth.gv.at/ ob dein Hund bzw. deine Hunde dort zu finden sind. Ist dies nicht der Fall, findest du unter folgendem Link alle Registrierungsmöglichkeiten.
Selbst vermitteln auf Tieranzeigen.at ist definitiv besser als nur noch die Option des Tierheims zu haben!
Häufig gesucht: Hund abgeben, Katze abgeben
Zuletzt geändert am/um: 08.09.2023 um 16:59
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Foto 1: Midjourney, KI generiertes Foto
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