LEITFADEN: BAUERNHOFTIERE VERMITTLUNG AUF TIERANZEIGEN.AT
Wer darf Bauernhoftiere (Nutztiere) auf tieranzeigen.at anbieten & was benötigen wir von dir?
Ich HABE EINE behördlich gemeldete Zucht, oder LFBIS Nr.
Was benötigt tieranzeigen von dir?
- Behördliche Zuchtbestätigung der Bezirkshauptmannschaft bzw. MA60 (für Wien), oder im Falle einer LFBIS Nummer (landwirtschaftlicher Betrieb) ein Dokument bzw. Bestätigung der Landwirtschaftskammer, AMA oder LKV inklusive Name/Adresse und der LFBIS Nummer.
- Bitte im Zuge der Anzeigenschaltung (ist dort genau erklärt) an uns schicken
Ich HABE KEINE behördlich gemeldete Zucht
Nutztierarten die von der behördlichen Meldepflicht ausgenommen sind
- Geflügel, Kaninchen, Neuweltkameliden (Lamas & Alpakas), Pferde, Rinder, Schafe,
Schalenwild, Strauße, Schweine, Ziegen *1
Voraussetzungen:- Der Verkauf erfolgt nicht regelmäßig & nicht mit Gewinn
- Einen gültigen „Identitätsnachweis“ (Reisepass, Führerschein oder Personalausweis - ausgestellt von einer österreichischen Behörde)
- Eine „eidesstattliche Erklärung“ (steht bei Auswahl der Anzeigenkategorie zum Download zu Verfügung) und einen gültigen „Identitätsnachweis“ (Reisepass, Führerschein oder Personalausweis - ausgestellt von einer österreichischen Behörde).
Voraussetzungen:- Das Tier kann oder darf nicht bei dir bleiben
- Das Tier ist älter als 6 Monate
- Das Tier muss gechipt bzw. gekennzeichnet sein
- Bitte im Zuge der Anzeigenschaltung (ist dort genau erklärt) an uns schicken
- 36,00 Euro inkl. MwSt. (für ein einzelnes Tier)
- 90 Tage Laufzeit, beliebig oft und kostenlos verlängerbar!
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♥ Gesetzeskonforme Tiervermittlung! ♥ Sicherheit für Mensch & Tier!
*1 Österreichisches Tierschutzgesetz §24 Abs.1 Z1
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Zuletzt geändert am/um: 09.09.2023 um 11:07
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