Private Notfallvermittlung von Haustieren

Wer darf Bauernhoftiere (Nutztiere) auf tieranzeigen.at anbieten?


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LEITFADEN: BAUERNHOFTIERE VERMITTLUNG AUF TIERANZEIGEN.AT

Wer darf Bauernhoftiere (Nutztiere) auf tieranzeigen.at anbieten & was benötigen wir von dir?



Schaf und Kuh auf einer Weide

Ich HABE EINE behördlich gemeldete Zucht, oder LFBIS Nr.

Was benötigt tieranzeigen von dir?
  • Behördliche Zuchtbestätigung der Bezirkshauptmannschaft bzw. MA60 (für Wien), oder im Falle einer LFBIS Nummer (landwirtschaftlicher Betrieb) ein Dokument bzw. Bestätigung der Landwirtschaftskammer, AMA oder LKV inklusive Name/Adresse und der LFBIS Nummer.
Wie an tieranzeigen.at übermitteln?
  • Bitte im Zuge der Anzeigenschaltung (ist dort genau erklärt) an uns schicken
Ich HABE KEINE behördlich gemeldete Zucht

Nutztierarten die von der behördlichen Meldepflicht ausgenommen sind
  • Geflügel, Kaninchen, Neuweltkameliden (Lamas & Alpakas), Pferde, Rinder, Schafe,
    Schalenwild, Strauße, Schweine, Ziegen
    *1
    Voraussetzungen:
    • Der Verkauf erfolgt nicht regelmäßig & nicht mit Gewinn
Was benötigt tieranzeigen von dir, wenn die Nutztierart AUSGENOMMEN ist?
  • Einen gültigen „Identitätsnachweis“ (Reisepass, Führerschein oder Personalausweis - ausgestellt von einer österreichischen Behörde)
Was benötigt tieranzeigen von dir, wenn die Nutztierart NICHT AUSGENOMMEN ist?
  • Eine „eidesstattliche Erklärung“ (steht bei Auswahl der Anzeigenkategorie zum Download zu Verfügung) und einen gültigen „Identitätsnachweis“ (Reisepass, Führerschein oder Personalausweis - ausgestellt von einer österreichischen Behörde).
    Voraussetzungen:
    • Das Tier kann oder darf nicht bei dir bleiben
    • Das Tier ist älter als 6 Monate
    • Das Tier muss gechipt bzw. gekennzeichnet sein
Wie an tieranzeigen.at übermitteln?
  • Bitte im Zuge der Anzeigenschaltung (ist dort genau erklärt) an uns schicken
Preis pro Anzeige bei Möglichkeit 2, wenn die Nutztierart NICHT AUSGENOMMEN ist
  • 36,00 Euro inkl. MwSt. (für ein einzelnes Tier)
  • 90 Tage Laufzeit, beliebig oft und kostenlos verlängerbar!


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Gesetzeskonforme Tiervermittlung! Sicherheit für Mensch & Tier!

*1 Österreichisches Tierschutzgesetz §24 Abs.1 Z1

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Zuletzt geändert am/um: 09.09.2023 um 11:07

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