Beschreibung:
Border Collie Hündin „Neela“ sucht ruhiges Zuhause
Schweren Herzens suchen wir für unsere siebenjährige, Border-Collie-Hündin Neela ein passendes neues Zuhause.
Die Abgabe erfolgt ausschließlich aufgrund unseres Familienzuwachses. Leider ist es uns nicht möglich, mit einem kleinen Baby und Neela gemeinsam ein entspanntes und glückliches Leben zu führen. Neela ist sehr eifersüchtig und kann sich in Stresssituationen nicht gut zurückziehen. Sie knurrt dann leider gerne, weshalb wir für alle Beteiligten die beste Entscheidung treffen möchten.
Neela ist eine brave, intelligente und liebevolle Hündin, die gerne sportlich aktiv ist und Beschäftigung liebt. Gleichzeitig braucht sie aber auch viel Ruhe und Rückzugsmöglichkeiten. Sie möchte nicht ständig gestreichelt oder angefasst werden und schätzt Menschen, die ihre Grenzen respektieren.
Je stressfreier, organisierter und strukturierter ihre Umgebung ist, desto wohler fühlt sich Neela. Veränderungen und neue Umgebungen mag sie nicht besonders und brauchen für sie viel Zeit und Ruhe.
Früher hatte Neela starken Futterneid, was sich mittlerweile bereits deutlich gebessert hat. Dennoch möchte sie beim Fressen unbedingt ihre Ruhe haben. Andere Hunde oder Menschen direkt neben ihr während des Fressens stressen sie sehr und sollten vermieden werden.
Außerdem liebt sie kleine Abenteuer und mag überall mit dabei sein, egal ob Gondel, Sessellift, Kajak, Motorboot oder SUP ... - alles kein Hinderniss für unsere geschickte Neela.
Ein ruhiger Haushalt ohne kleine Kinder wäre ideal für sie. Wenig Stress, klare Strukturen und ein entspanntes Umfeld machen Neela glücklich. Mit Katzen im Haus ist sie verträglich. Kontakt zu anderen Hunden braucht sie nicht unbedingt.
Neela ist vollständig geimpft, gechipt und hat keinerlei Vorerkrankungen.
Wir wünschen uns für Neela ein liebevolles, hundeerfahrenes Zuhause, in dem man ihre sensible Art versteht und ihr die nötige Sicherheit und Ruhe geben kann.️
Info der Redaktion:Private Hunde Notfallabgabe gemäß österreichischem Tierschutzgesetz § 8a Abs. 2 Z 5