Private Notfallvermittlung von Haustieren

Erste Hilfe: Was tun, wenn man ein Tier angefahren hat?


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Wer ein Tier angefahren hat, egal ob es sich um ein Wildtier wie ein Reh oder Wildschwein, ein Bauernhoftier oder einen Hund oder eine Katze handelt, ist moralisch und gesetzlich verpflichtet, dem verletzten Tier zu helfen und gegebenenfalls die Polizei zu informieren. Auch wer nicht selber am Unfall beteiligt war, sondern einfach ein angefahrenes Tier am Straßenrand findet, sollte sich natürlich darum kümmern, dass ihm geholfen wird. Denn sonst liegt ein Tier im schlimmsten Fall stundenlang schwer verletzt und verängstigt an der Unfallstelle bis es qualvoll verendet. Läuft das verletzte und verwirrte Tier noch herum, kann es im schlimmsten Fall weitere schwere Unfälle verursachen.

Wildunfall mit Auto

Wer ein Tier anfährt, ist naturgemäß geschockt. Doch trotz aller verständlichen Aufregung gilt es vor allem Ruhe zu bewahren und auch die eigene Sicherheit nicht zu vergessen.


Was tun bei einem Verkehrsunfall mit Tieren?


Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen und die Unfallstelle mit Warndreiecken absichern – damit schützt man sich nicht nur selber und natürlich auch das Tier, sondern sorgt auch dafür, dass sich nicht andere Auto- oder Motorradfahrer in Gefahr bringen.

Unfall mit einem Haustier: Hund oder Katze angefahren - Was tun?



Verletzte Haustiere müssen natürlich tierärztlich behandelt werden. Wer nicht weiß, wie er den nächsten Tierarzt, die Tierrettung oder die nächste Tierklinik erreichen kann, kann die entsprechenden Telefonnummern bei der Polizei (133) oder Feuerwehr (122) erfragen. Am einfachsten ist es in der Regel, den Patienten auf eine Decke zu legen und ihn darauf erst ins Auto zu verfrachten und dann zum Tierarzt zu bringen. Ist der Tier bei Bewusstsein, hilft der Griff in den Nacken, um mögliche Abwehrreaktionen zu verhindern. Bei Tieren, die panisch um sich beißen oder bewusstlos sind, sollte man das Vorgehen am besten telefonisch mit dem Tierarzt besprechen. Unter gewissen Umständen ist es auch möglich, dass die Tierrettung (Tiernotarzt für Wien und Umgebung: +43 699 1 222 333 6) Hilfe leistet, der Veterinärmediziner an die Unfallstelle kommt oder dass die Polizei den Transport des Tieres übernimmt.

Unfall mit einem Wildtier: Reh, Wildschwein oder anderes Tier angefahren - Was tun?



Wurde ein Wildtier, also zum Beispiel ein Reh, ein Wildschwein oder ein Fuchs, oder ein Rind oder Pferd, angefahren, sollte man auf jeden Fall die Polizei (133) oder die örtliche Jägerschaft informieren. Da gerade verletzte Wildtiere in ihrem Schmerz und ihrer Angst oft unberechenbar sind und ihre Helfer in Gefahr bringen können, sollte man nach einem Wildschaden unbedingt Abstand halten, bis Profis vor Ort sind.
  • Wildunfälle müssen gemeldet werden!
  • Getötete oder verletzte Tiere keinesfalls berühren!
  • Das Mitnehmen von verletzten oder getöteten Wildtieren ist strafbar!
Im Falle einer Kaskoversicherung ist unbedingt eine polizeiliche Meldebestätigung des Unfalls nötig.

Gerade in den dunklen Wintermonaten, wenn Nebel und Niederschlag die Sicht verringern und Eis auf den Straßen Bremsmanöver erschwert, sollte man besonders umsichtig und mit genügend Abstand zum Vordermann fahren, um notfalls rechtzeitig anhalten zu können, wenn ein Tier über die Straße läuft.
Zuletzt geändert am/um: 07.07.2022 um 16:46

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