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tieranzeigen.at setzt neue Maßstäbe in der Online TiervermittlungTieranzeigen.at Jetzt auch in Deutschland! | Neues Tierschutzgesetz 2017: Häufig gestellte Fragen
Seriöse und gesetzeskonforme Haustiervermittlung![]() Tieranzeigen.at ist im Falle von Tiervermittlungen eines meldepflichtigen Bereiches, einmalig eine Bestätigung der Zuchtmeldung (von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft, bzw. der MA 60 für Wien), oder die LFBIS-Betriebsnummer (bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben) zu übermitteln. Zusätzlich kann auch eine Kopie der Zuchtstättenkarte mitgesendet werden, die dann bei uns hinterlegt wird. Update 07/2020: Im Juli 2020 wurde eine Lösung für Privatpersonen zur Interessentensuche für ein Tier integriert, wenn dieses nicht beim Besitzer bleiben kann oder darf. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich im österreichischen Tierschutzgesetz § 8a Abs. 2 Z 4, welche die Suche von Interessenten für einzelne, individuell bestimmte Tiere erlaubt, sofern abhängig vom Tierbereich bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (Beispiel: das Abgabetier muss mindestens 6 Monate alt sein, ein Hund muss seit mind. 16 Wochen in der Heimtierdatenbank gemeldet sein, etc.). Details siehe Vermittlung von Tieren, die aufgrund von Notsituationen abgegeben werden müssen. Der Hundebereich wurde zwecks fortlaufenden Kampfs gegen den illegalen Welpenhandel bereits Ende 2014 zur Gänze diesem Prüfverfahren unterzogen. Da dieses Thema leider auch in Deutschland sehr präsent ist, wurde das Prüfverfahren speziell in diesem Tierbereich auch ohne gesetzlicher Verpflichtung für deutsche Inserenten eingeführt. Deutsche Hundezüchter müssen tieranzeigen.at, bzw. tieranzeigen.com einen Nachweis übermitteln dass Sie in einem Verein züchten (Bsp.: Kopie der Zwingerschutzkarte) oder eine behördliche Bestätigung vorweisen, wenn eine gewerbliche Zucht vorliegt (die deutsche Gesetzeslage ist ja ein wenig anders als in Österreich). Beide Dokumente werden unsererseits als gültig anerkannt, da in beiden Fällen davon ausgegangen werden kann, nicht bei einem illegalen Welpenhändler zu landen. Alle anderen Tierbereiche bleiben für deutsche Inserenten vorerst unberührt. Zusätzlich wird von uns im Falle von Haustiervermittlungen (unabhängig vom Tierbereich) einmalig, bei der Erstaufgabe einer Anzeige, ein Identitätsnachweis verlangt, sofern der Inserent noch bei keiner Behörde gemeldet ist. Alle Inserate die von geprüften Züchtern stammen werden in den Anzeigenauflistungen, bzw. auf den Detailseiten entsprechend gekennzeichnet, sodass dies für Interessenten sofort erkennbar ist.
Kennzahlen zu tieranzeigen.atÜber 100.000 registrierte User aus Österreich und Deutschland. 4 Millionen Seitenaufrufe (Page Impressions) und 300.000 Unique Visitors pro Monat. Seit der Gründung von tieranzeigen.at im Jahre 2007 haben alleine über 40.000 Tiere aus über 290 Tierheimen & Tierschutzvereinen in Österreich und Deutschland ein neues zu Hause gefunden. Insgesamt wurden über 240.000 Haustiere & gebrauchtes Tierzubehör vermittelt. (basierend auf den Angaben der Inserenten, bei der Löschung einer Anzeige). Seriöse Tiervermittlung & gemeldete Züchter auf tieranzeigen.atSofern Sie aktuell noch nicht bei uns als Züchter registriert sind, und Ihnen die Seriosität und eine höchstmögliche Anzeigenqualität sehr wichtig ist, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie Teil unserer Züchter Gemeinschaft werden. Ohne Kosten für Sie und ohne Risiko! Tieranzeigen.at möchte die Qualität der Online Tiervermittlung nachhaltig verbessern und neue Maßstäbe setzen, die für Käufer und Verkäufer entscheidend sind. Qualität statt Quantität! tieranzeigen.at bittet generell darum, sich Gedanken darüber zu machen, welche Konsequenzen es haben würde, wenn es im Internet keine seriöse Möglichkeit mehr geben würde, sein Haustier zu vermitteln. Ein Tierheim sollte die letzte Lösung sein, nicht die erste und einzige. Vielen Dank für die unzähligen positiven Reaktionen seitens Behörden, Vereinen und Nutzern für diesen neuen Weg! Markus Paß, Gründer & Geschäftsführer, www.tieranzeigen.at ![]() |
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