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Infos über Riesenschlangen (Würgeschlangen)


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Zur Familie Boidae, den Riesenschlangen, gehören die weltweit größten bekannten Schlangen, jedoch auch einige klein bleibende Arten. So erreicht eine mexikanische Zwergboa beispielsweise gerade mal ca. 50 cm Gesamtlänge. Die größten Riesenschlangenarten, unter den ca. 74 bekannten, sind die grüne Anakonda sowie der Netzpython und können 7-10 Meter lang werden. Die größte, jemals vermessene Schlange war ein Netzpython mit einer Gesamtlänge von 9,99 m. Eine grüne Anakonda war mit insgesamt 227 kg und einem Umfang von 1,11 m das schwerste Exemplar. Innerhalb der Familie Boidae unterscheidet man zwischen drei Unterfamilien, den Pythons, den Boas, den Sandboas, Bolyerschlangen und Spitzkopfpythons.

Grüner Baumpython
Grüner Baumpython


Boas leben meist in feuchten Gebieten, die Hundskopfboa jedoch lebt auf Bäumen und Sträuchern und frisst dort Vögel und Echsen. Die Schlankboa wurde schon in Felsspalten und Steinhaufen gesichtet, während die Sandboa in madagassischen Halbwüsten beheimatet ist. Boas sind lebendgebärend (ovovivipar) und werfen nach 6-10 Monaten ihre Jungen. Totgeburten werden sofort gefressen, um die anderen Jungen vor anlockenden Feinden zu schützen. Pythons findet man nur in tropischen Regionen von Afrika über Australien, bis zu den Philippinen. Kleine Pythonarten, wie etwa der grüne Baumpython (siehe Foto), leben vorwiegend auf Bäumen, größere hingegen, aufgrund ihres Körpergewichtes, am Boden. Sie verstecken sich tagsüber in Höhlen, um nachts auf Beutejagd zu gehen. Pythons sind eierlegend (ovipar) und setzen ihr Gelege nach ca. zwei Monaten, an einer gesicherten Stelle ab, um die Eier dort zu bebrüten.


Riesenschlangen sind nicht giftig und besiedeln eine Vielzahl verschiedener Lebensräume, über weite Teile der Welt, in den Tropen und Subtropen. Sie leben in Regenwäldern, Bergnebelwäldern, trockenen Tropenwäldern, Sand- und Felswüsten und Nadelwäldern. Anakondas z.B. leben ausschließlich an Flüssen, Seen, und Sumpf- und Überflutungsgebieten. Die Ernährung ist sehr unterschiedlich und hängt vom Lebensraum und der jeweiligen Größe der Schlange ab.

Nicht umsonst werden Riesenschlangen oft auch als Würgeschlangen bezeichnet. Mit einer ungemeinen Kraft umwickeln sie ihre Beute und ersticken sie. Danach verspeisen sie das Opfer, welches als Ganzes verschluckt wird. Aus diesem Grund können sie auch für Menschen gefährlich sein, denn der enormen Kraft kann auch dieser nicht entgegenhalten und in einem Würgefall durchaus ersticken.

In der Terraristik gehören Riesenschlangen bereits seit Beginn zu den bekanntesten und beliebtesten Terrarientieren. Vor dem Kauf muss man sich jedoch im Klaren sein, welche Größe ein Jungtier eines Tages erreichen wird und sich die Frage stellen, ob man überhaupt ein artgerechtes Terrarium in seinen Räumen stellen kann. Leider kommt es immer wieder vor, dass Halter sich eben nicht ausreichend informieren und das Tier dann, wenn es etwas größer geworden ist, schon wieder, aus Platzgründen abgeben. Da eine ganze Reihe von ihnen eine beachtliche Körperlänge und Köpermasse erreichen und manche Exemplare durchaus sehr aggressiv sein können, sind diese generell als gefährliche Wildtiere eingestuft, so dass der Halter auch hier, je nach Bundesland, sein Tier bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltungen anzumelden hat, die erforderliche Sachkunde nachweisen muss, usw., während in Hessen und Schleswig-Holstein die Haltung völlig untersagt ist. Die Haltung ist auch bei der Artenschutzbehörde, gemäß WA II anzuzeigen. Vor dem Erwerb sollte man sich, unter Angabe der Gattung, Art und Herkunft des Tieres genau erkundigen, welche Auflagen, wenn überhaupt, erfüllt werden müssen. Teilweise werden auch nur für eine bestimmte Gattung, wie etwa die der Pythons, entsprechende Regelungen getroffen. Genau dasselbe gilt auch für Österreich.

Nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen fallen Riesenschlangen zwar unter den zweiten Teil, dem WA II, oder in der EU-Artenschutzverordnung in Anhang B, was heißt, dass die Haltung grundsätzlich nicht genehmigungspflichtig, jedoch meldepflichtig bei der zuständigen Artenschutzbehörde ist und sämtliche Belege über Zu- und Abgänge, sowie Einfuhrdokumente, Cites-Bescheinigungen oder Abgabebestätigungen des Züchters oder Halters, aufbewahrt und bei Aufforderung der Behörde vorgelegt werden müssen, doch nach dem Tierschutzgesetz werden sie als gefährliche Tiere eingestuft, welche bei der örtlichen Behörde anzumelden sind oder gar eine Genehmigung für die Haltung erteilt werden muss.

Erkundigen Sie sich bitte vor dem Erwerb einer Riesenschlange bei der zuständigen Behörde!

Artikel Empfehlung: Welche Schlangen eignen sich für Anfänger?
Zuletzt geändert am/um: 07.07.2022 um 15:55

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